Zitierfähige Version
- Revision von Reserveposition im IWF vom 19.02.2018 - 16:02
- Revision von Reserveposition im IWF vom 02.02.2018 - 14:35
- Revision von Reserveposition im IWF vom 14.01.2013 - 15:35
- Revision von Reserveposition im IWF vom 02.08.2010 - 12:09
- Revision von Reserveposition im IWF vom 10.06.2009 - 17:25
- Revision von Reserveposition im IWF vom 08.06.2009 - 14:00
Reserveposition im IWF
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Betrag, der von einem Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) von diesem jederzeit als Kredit zur Finanzierung von Defiziten in der Zahlungsbilanz abgerufen werden kann, ohne dass der IWF berechtigt ist, eine Rechtfertigung des Kreditwunsches zu verlangen oder die Kreditvergabe an Auflagen (Konditionalität) zu binden. Die Reserveposition im IWF umfasst die Reservetranche und eventuelle Forderungen aus der Gewährung von Krediten an den IWF. Ein in Anspruch genommener Kredit ist zu verzinsen und in konvertierbarer Währung zurückzuzahlen. Die Reserveposition im IWF zählt zu den Währungsreserven eines Landes. Die Währungsreserven setzen sich zusammen aus den Devisenreserven (Finanzaktiva in ausländischer Währung) und Gold- und Ziehungsrechten beim IWF.
Vgl. auch Ziehungsrechte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon