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Residualkosten
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Kosten, die sich bei einer Kostenauflösung ergeben, welche nicht von einer Beschäftigungsvariation in kleinen Schritten ausgeht, sondern derartige Veränderungen nur in ganzen „Produktionsschichten” unterstellt.
1. Vorgehen: Für jede einzelne Produktionsschicht werden die zusätzlichen Kosten der Schicht (Schichtgrenzkosten) durch die Schichtleistung (in der Schicht produzierte Leistungsmenge) dividiert und diese „Schichtstückgrenzkosten” anschließend mit der gesamten Produktionsmenge multipliziert. Die damit ermittelten Grenzkosten der Periodenleistung zieht man schließlich im letzten Schritt des Verfahrens von den Gesamtkosten ab und erhält die Residualkosten. Bei einem s-förmigen, auf einem Fixkostensockel aufsetzenden Kostenverlauf ergeben sich zunächst stark positive Residualkosten, was den Produktionsverantwortlichen zu einer Ausweitung der Produktion veranlassen soll. Im überproportionalen Teil der Kostenfunktion sind die Residualkosten dagegen negativ, wovon ein Drang nach Minderbeschäftigung ausgehen soll. Im proportionalen Bereich schließlich nehmen die Residualkosten den Wert Null an und signalisieren, die Beschäftigung nicht zu verändern.
2. Aussagefähigkeit: Residualkosten sollen als Indikator für das Maß der Kapazitätsauslastung, genauer für den Grad der Abweichung von jener Beschäftigung, bei der mit minimalen Kosten pro Leistungseinheit produziert wird, dienen. Allerdings muss beachtet werden, dass die Höhe der Produktionskosten nur eine von mehreren Bestimmungsfaktoren zur Festlegung des Produktions- und Absatzprogramms darstellt.
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