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Restschuld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Vergleichbarkeit von Konditionsangeboten ist über die anfängliche effektive bzw. effektive Jahreszinsangabe (Preisangabenverordnung) nur teilweise möglich. Eine wesentlich bessere und aussagefähigere Vergleichsgröße ist die sog. Restschuld. Danach wird der Kreditbetrag ermittelt, der nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Tilgungsjahren noch bestehen wird. Durch einfachen Vergleich derartiger Restschuldbeträge ist daher die Auswertung von Konditionsangeboten erheblich vereinfacht. Obwohl die Angabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte man bei jedem Angebot auf die Angabe der Restschuld Wert legen.

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