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Revision von Rezeptpflicht vom 28.01.2013 - 11:45
Rezeptpflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für bestimmte Arzneimittel, bes. für Rauschgifte oder ähnliche Stoffe oder Gifte enthaltende Medikamente bestehende Vorschriften, wonach diese nur nach ärztlicher Verschreibung (Rezept) in bestimmter Dosierung und nach genauer Anweisung von den Apotheken ausgegeben werden dürfen (§ 48 AMG).
Vgl. auch Arzneimittel, Betäubungsmittelgesetz (BtmG).
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