Zitierfähige Version
- Revision von Richtgeschwindigkeit vom 19.02.2018 - 16:21
- Revision von Richtgeschwindigkeit vom 19.10.2017 - 17:01
- Revision von Richtgeschwindigkeit vom 28.01.2013 - 11:45
- Revision von Richtgeschwindigkeit vom 28.09.2010 - 08:47
- Revision von Richtgeschwindigkeit vom 26.03.2010 - 12:09
- Revision von Richtgeschwindigkeit vom 08.06.2009 - 11:08
Richtgeschwindigkeit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
die durch die Autobahn-RichtgeschwindigkeitsVO vom 21.11.1978 (BGBl I 1824) m.spät.Änd. den Kraftfahrern gegebene Empfehlung, eine bestimmte Geschwindigkeit (130 km/h auf Autobahnen oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf autobahnähnlichen Straßen) nicht zu überschreiten. Nichteinhaltung hat keine straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folge, wohl aber kann sie im Fall eines Unfalls bei der Schadensregulierung aus Gefährdungshaftung nach § 75 StVG zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon