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Ringgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ringabschluss; Termingeschäft, bei dem die gleiche Warenpartie mittels Geschäft und Gegengeschäft durch eine Reihe von Kontrahenten gehandelt und zuletzt wieder von dem ersten Verkäufer erworben wird. Die Abwicklung erfolgt lediglich durch Abrechnung.

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