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Risikolebensversicherung

Definition: Was ist "Risikolebensversicherung"?

Versicherung auf den Todesfall einer oder mehrerer versicherter Person(en), die bei Erleben der versicherten Person zum Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung erbringt, mit Ausnahme evtl. fälliger Überschüsse aus dem Vertrag.

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    Todesfallversicherung.

    1. Begriff: Versicherung auf den Todesfall einer oder mehrerer versicherter Person(en), die bei Erleben der versicherten Person zum Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung erbringt, mit Ausnahme evtl. fälliger Überschüsse aus dem Vertrag.

    2. Merkmale: Risikolebensversicherungen decken das Todesfallrisiko entweder lebenslang oder über einen definierten kürzeren Zeitraum. Die Beitragszahlung kann einmalig oder fortlaufend erfolgen, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherungsdauer. Mit der Risikolebensversicherung ist grundsätzlich keine Kapitalbildung verbunden. Für lang laufende Risikolebensversicherungen gegen laufende Beiträge werden aber zu Beginn der Vertragslaufzeit in geringem Umfang Rückstellungen gebildet, um in späteren Jahren wegen des dann gestiegenen Risikos über ausreichende Mittel aus Beiträgen und Rückstellungen für die Risikotragung zu verfügen.

    3. Ziele: Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung können unterschiedliche Ziele verfolgt werden, z.B. a) bei lebenslangen Risikolebensversicherungen die Bereitstellung eines Geldbetrags zur Deckung der Beerdigungskosten (Sterbegeldversicherung) oder der anfallenden Erbschaftsteuer,

    b) bei abgekürzten Risikolebensversicherungen die Absicherung einer Hypothek oder eines Konsumentenkredits.

    4. Probleme: Bei lebenslangen Risikolebensversicherungen wird oft die Möglichkeit der sog. Überzahlung problematisiert: Da der Beitrag das Risiko frühzeitiger Todesfälle in jungen Altern abdeckt, kann es bei sehr langen Beitragszahlungsdauern, d.h. bei sehr langlebigen Personen dazu kommen, dass im individuellen Fall die Summe der eingezahlten Beiträge höher als die versicherte Summe ist.

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