Versicherungsdauer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zeitraum, in dem das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag verpflichtet sind.
2. Merkmale: Die Versicherungsdauer bezeichnet einen Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf, letzterer als der abschließende Geltungszeitpunkt für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Rechtlich ist die Versicherungsdauer in §§ 10, 11 VVG sowie speziell für die private Krankenversicherung (PKV) in § 195 VVG geregelt.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Versicherungsdauer
ausgehend
eingehend
Versicherungsdauer
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