Direkt zum Inhalt

Risikolebensversicherung

(weitergeleitet von Todesfallversicherung)
Definition: Was ist "Risikolebensversicherung"?

Versicherung auf den Todesfall einer oder mehrerer versicherter Person(en), die bei Erleben der versicherten Person zum Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung erbringt, mit Ausnahme evtl. fälliger Überschüsse aus dem Vertrag.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Todesfallversicherung. 1. Begriff: Versicherung auf den Todesfall einer oder mehrerer versicherter Person(en), die bei Erleben der versicherten Person(en) zum Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung erbringt, mit Ausnahme evtl. fälliger Überschussbeteiligungen aus dem Vertrag.

    2. Merkmale: Risikolebensversicherungen decken das Todesfallrisiko entweder lebenslang oder über einen definierten kürzeren Zeitraum. Die Beitragszahlung kann einmalig (Einmalbeitrag) oder fortlaufend erfolgen, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherungsdauer. Mit einer (temporären) Risikolebensversicherung ist grundsätzlich keine Kapitalbildung verbunden. Für lang laufende Risikolebensversicherungen gegen laufende Beiträge werden aber zu Beginn der Vertragslaufzeit in geringem Umfang Rückstellungen gebildet, um in späteren Jahren wegen des dann gestiegenen Risikos über ausreichende Mittel aus Beiträgen und Rückstellungen für die Risikotragung zu verfügen.

    3. Ziele: Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung können unterschiedliche Ziele verfolgt werden, z.B. a) bei (lebenslangen) Risikolebensversicherungen die Bereitstellung eines Geldbetrags zur Deckung der Beerdigungskosten (Sterbegeldversicherung) oder der anfallenden Erbschaftsteuer,
    b) bei abgekürzten Risikolebensversicherungen die Absicherung der Hinterbliebenen, einer Hypothek, eines Konsumentenkredits oder einer sonstigen Finanzierung.

    4. Probleme: Bei lebenslangen Risikolebensversicherungen mit Beitragszahlung bis zum Tod wird oft die Möglichkeit der sog. Überzahlung problematisiert: Personen, die erst im hohen Alter sterben, zahlen u.U. mit dieser Tarifvariante in der Summe mehr Beiträge, als die Versicherungssumme ausmacht. Zur Vermeidung der Überzahlung werden abgekürzte Beitragszahlungen vereinbart.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Risikolebensversicherung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Risikolebensversicherung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/risikolebensversicherung-53442 node53442 Risikolebensversicherung node43179 Rückstellung node53442->node43179 node48749 Versicherungsdauer node53442->node48749 node49800 Versicherungsunternehmen node47453 Vollwertversicherung node47453->node48749 node50787 Versicherungsbeginn node50787->node48749 node49688 Versicherungsnehmer node30077 Aufwendungen node43179->node30077 node48749->node49800 node48749->node49688 node47620 Todesfallversicherung node47620->node53442 node38061 Kapital node38061->node43179 node34982 Eigenkapital node34982->node43179 node36395 Imparitätsprinzip node36395->node43179
    Mindmap Risikolebensversicherung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/risikolebensversicherung-53442 node53442 Risikolebensversicherung node43179 Rückstellung node53442->node43179 node48749 Versicherungsdauer node53442->node48749 node47620 Todesfallversicherung node47620->node53442

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete