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Risikoprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Underwriting. 1. Begriff: Im Gegensatz zur Sozialversicherung (z.B. gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland), bei der eine gesetzliche Versicherungspflicht für den überwiegenden Teil der Bevölkerung besteht, basiert der Zugang zu einer privaten Lebens- und Krankenversicherung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der Versicherungsnehmer hat mehr oder weniger (Einschränkungen sind z.B. Verpflichtungen durch Banken zur Kreditabsicherung) die freie Entscheidung, ob, wann und wie hoch er einen Versicherungsschutz abschließen möchte. Zur Verhinderung einer Antiselektion wird eine Risikoprüfung auf das Vorliegen einer risikorelevanten Anomalie, eines erhöhten subjektiven Risikos (z.B. drohende Arbeitslosigkeit) und auf die Angemessenheit des Versicherungsschutzes (Kongruenz des Versicherungsschutzes mit dem Einkommen und dem Bedarf der Begünstigten) durchgeführt.

    2. Merkmale: Die Risikoprüfung soll verhindern, dass in einem Versichertenportfolio Personen mit einem gegenüber dem Normalrisiko erhöhten Risiko eine unangemessen niedrige Versicherungsprämie zahlen.

    3. Maßnahmen und Instrumente: In der Regel wird die Risikoprüfung von Risikoprüfern/Underwritern oder Versicherungsmedizinern durchgeführt. Dabei wird zu einem Stichtag (Tag der Antragstellung) eine verbindliche Aussage (Prognose) über die erwartete Mortalität oder Morbidität des Antragstellers getroffen. Die Risikoprüfung bezieht sich dabei nur auf solche Risikomerkmale (Anomalien), die für das jeweilige Versicherungsprodukt zum Zeitpunkt der Antragstellung relevant sind und die eine erhöhte Schadenhäufigkeit erwarten lassen. Der Risikoprüfer/Versicherungsmediziner ordnet dabei den Antragsteller aufgrund seiner Risikomerkmale einem Kollektiv mit gleicher mittlerer eingeschätzter Lebenserwartung bzw. Erkrankungshäufigkeit zu. Grundlage dieser Risikoprüfung sind Einschätzungsbücher (Manuale).

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