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Revision von Risikoteilung vom 18.08.2017 - 12:29

Risikoteilung

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    1. Begriff: Risikoteilung bezeichnet die Aufteilung eines unsicheren Ergebnisses und damit des Ergebnisrisikos, auf zwei oder mehr Entscheider. Risikoteilung kann explizit durch die Vereinbarung einer Teilungsregel erfolgen, oder implizit durch den Handel von Wertpapieren am Kapitalmarkt, welche Ansprüche auf Anteile am Ergebnis verbriefen. Beispiel: Gewinnverteilung und damit Aufteilung der Geschäftsrisiken in der Offenen Handelsgesellschaft nach § 121 Handelsgesetzbuch vs. Gewinnverteilung in der börsennotierten Aktiengesellschaft aufgrund der durch die Aktionäre erworbenen Aktienanteile (in Verbindung mit §60 Aktiengesetz).

    2. Pareto-effiziente Risikoteilung: Kriterium für eine optimale Risikoteilung ist die Pareto-Effizienz (Pareto-Optimum). Eine Risikoteilung ist Pareto-effizient, wenn es nicht möglich ist, durch eine andere Verteilung des Risikos eine Person besser zu stellen, ohne dabei eine andere Person schlechter zu stellen. Pareto-effiziente Risikoteilung verteilt das Gesamtrisiko eines Ergebnisses auf die am Ergebnis Beteiligten nach Maßgabe ihrer absoluten Risikoaversionen (Arrow-Pratt-Maß): Derjenige trägt relativ mehr Risiko, der im Vergleich zu den anderen Beteiligten relativ weniger risikoavers ist.

    3. Bedeutung: Risikoteilung hat große Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung und die Fundierung von Unternehmenszielen. Wird das Eigenkapitalrisiko auf mehrere Eigenkapitalgeber verteilt, ist streng genommen nur dann ein eindeutiges, auf die Eigentümer bezogenes Unternehmensziel ableitbar, wenn die Risikoteilung zur Einmütigkeit unter den Eigenkapitalgebern führt.

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