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Rückversicherer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gesellschaft, die gegen eine vereinbarte Prämie Risiken bzw. Portefeuillesegmente von einem Erstversicherer oder einem anderen Rückversicherer übernimmt.

    2. Merkmale: Die Unterscheidung professioneller und nicht-professioneller Rückversicherer hat keine Bedeutung mehr. Früher bezeichnete der Begriff des nicht-professionellen Rückversicherers diejenigen Rückversicherer, deren vordringliches Geschäftsziel es war, (nur) die Rückversicherungskapazität der Muttergesellschaft sicherzustellen.

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