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Rückversicherungsprovision

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Deckung von anteiligen Betriebsaufwendungen des  Erstversicherers durch den Rückversicherer unter einem proportionalen Rückversicherungsvertrag.

    Vgl. auch Provision, Festprovision, Staffelprovision.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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