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Rückzahlung

Definition: Was ist "Rückzahlung"?

Rückerstattung einer früher erfolgten Zahlung.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Rückzahlung von Arbeitslohn
    2. Rückzahlung von Spareinlagen
    3. Rückzahlung von Schuldverschreibungen
    4. Rückzahlung von Steuern

    Rückerstattung einer früher erfolgten Zahlung.

    Rückzahlung von Arbeitslohn

    Rückzahlung von bereits versteuerten Arbeitsentgelten; Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung:
    (1) Abzug als Werbungskosten des Jahres, in dem die Rückzahlung erfolgt, und zwar ohne Kürzung um den allg. Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag);
    (2) Steuerverrechnung für den Rückzahlungsbetrag im Weg des Lohnsteuer-Jahresausgleichs.

    Rückzahlung von Spareinlagen

    Spareinlagen weisen eine Kündigungsfrist von mind. drei Monaten auf. Darüber hinaus können beliebig lange Kündigungsfristen vereinbart werden. Kreditinstitute können in ihren Sparbedingungen Vereinbarungen treffen, die dem Kunden das Recht einräumen, ohne Kündigung über einen Teil seiner Spareinlagen zu verfügen, und zwar bis zu einem bestimmten Betrag, der pro Sparkonto maximal 2.000 Euro nicht übersteigen darf, der nur für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist vereinbart werden darf und jeweils für einen Kalendermonat gilt.

    Rückzahlung von Schuldverschreibungen

    Tilgung, Rückzahlungsagio.

    Rückzahlung von Steuern

    Steuererstattungsanspruch.

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