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Scanner

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abtastgerät. 1. Abfragevorrichtung (Lesegerät) für optische Zeichencodes (z.B. Barcode). Scanner werden bes. im Einzelhandel verwendet; dient zur Identifizierung der auf Waren oder Etiketten angebrachten Artikelnummern.

    Vgl. auch Warenwirtschaftssystem.

    2. Eingabegerät zur Bildeingabe in einen Computer; erfasst alle Informationen von einer Vorlage, indem es für jeden Bildpunkt den entsprechenden Helligkeits- oder Farbwert sowie die Lageinformationen in digitale (digitale Darstellung) elektrische Signale umwandelt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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