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Schachtelgesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kapitalgesellschaft als Beteiligungsgesellschaft, bei der ein inländisches Unternehmen mindestens zu einem Zehntel beteiligt ist. Auch beim Bund, bei Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Betrieben von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts finden sich Schachtelgesellschaften.

    Steuerliche Vergünstigung: Schachtelprivileg.

    Vgl. auch Schachteldividenden, Organschaft.

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