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Schadenregulierungskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: sachliche und personelle Kosten für die Regulierung von Schäden durch den Erstversicherer.
2. Merkmale: Zu unterscheiden sind a) die internen und b) die externen Schadenregulierungskosten. Bei internen Schadenregulierungskosten handelt es sich um die Kosten der Schadenregulierung, die durch interne Ressourcen gedeckt werden können.
Bei externen Schadenregulierungskosten handelt es sich um Kosten der Schadenregulierung durch Personen außerhalb des Unternehmens des Erstversicherers. Je nach Regelung im Rückversicherungsvertrag, bes. der Kraftfahrzeugversicherung, werden beide Schadenpositionen durch die Rückversicherungsprovision abgeholten oder als zusätzlicher Schadenaufwand berücksichtigt.
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