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Schadenregulierungskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sachliche und personelle Kosten für die Regulierung von Schäden durch den Erstversicherer. Zu unterscheiden sind direkte und indirekte sowie externe und interne Schadenregulierungskosten. a) Direkte Schadenregulierungskosten sind solche, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Schaden stehen, diesem zugeordnet werden können und nicht Entschädigungsleistung selbst sind, wie z.B. Anwalts- oder Sachverständigenhonorare.

    b) Indirekte Schadenregulierungskosten sind demgegenüber alle übrigen Aufwendungen, die bei der Schadenregulierung entstehen und der Funktion Schadenbearbeitung in einem Versicherungsunternehmen, aber nicht unmittelbar dem einzelnen Schaden zugeordnet werden können, wie Löhne und Gehälter, Büromieten, Energiekosten.

    c) Bei den externen Schadenregulierungskosten handelt es sich um solche Kosten, die einem Schadenfall unmittelbar zugeordnet werden können, dabei nicht Entschädigungsleistungen sind und dem Versicherer oder Geschädigten von externen Dritten in Rechnung gestellt werden.

    d) Interne Schadenregulierungskosten sind alle beim Versicherer selbst anfallenden – innerbetrieblichen – Kosten, die nicht Entschädigungsleistungen sind, egal ob es sich um direkte oder indirekte Schadenregulierungskosten handelt.

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