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Schadenverhütung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Abwendung eines Schadens.

    2. VdS Schadenverhütung GmbH: Beim GDV ist die Schadenverhütung durch die VdS Schadenverhütung GmbH institutionalisiert worden. Die VdS Schadenverhütung GmbH gibt im Rahmen verschiedener Merkblätter Hinweise, wie einem Schaden wirksam vorgebeugt werden kann. Im Merkblatt zur Schadenverhütung in Wohngebäuden werden bspw. Hinweise gegeben, wie die Sicherheit u.a. durch Brandschutz, Schutz vor Leitungswasser- und Sturmschäden wirksam verbessert oder aufrecht erhalten werden kann.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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