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Schankerlaubnissteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nur noch in wenigen Ländern erhobene Gemeindesteuer, einmalige Besteuerung der Erlaubniserteilung (Erlaubnispflicht nach § 1 GastG) zur Eröffnung, zur Erweiterung oder zur Übernahme einer schon bestehenden Gast- und Schankwirtschaft, eines Branntwein-Kleinhandels oder eines Ausschankes alkoholfreier Getränke.

    Steuersatz (landesrechtlich verschieden): 2 bis 30 Prozent des Jahresumsatzes.

    Aufkommen: 0,6 Mio. Euro (2006), also eher eine Bagatellsteuer.

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