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Revision von Schifffahrtsgericht vom 28.09.2010 - 08:52
Schifffahrtsgericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gericht zur Entscheidung über Binnenschifffahrtsachen.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtsachen vom 27.9.1952 (BGBl. I 641) m.spät.Änd.
Schifffahrtsgerichte in erster Instanz sind, ohne Rücksicht auf den Streitwert, einige Amtsgerichte für jeweils größeren Bezirk.
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