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Revision von Schiffseigentümer vom 08.05.2018 - 09:36
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Schiffseigentümer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Schiffseigentümer von der Seeschifffahrt dienenden Schiffen: Reeder.
2. Schiffseigentümer von der Binnenschifffahrt dienenden Schiffen: Schiffseigner.
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