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Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit dem Inkrafttreten des Überweisungsgesetzes richtete die Deutsche Bundesbank im August 1999 eine Schlichtungsstelle ein, die bei Kundenbeschwerden für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen sowie für den Missbrauch von Zahlungskarten oder deren Daten eine außergerichtliche Einigung herbeiführen soll. Die Schlichtungsaufgabe der Bundesbank wurde inzwischen teilweise auf das Kreditgewerbe übertragen. In diesen Fällen verweist die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank Kundenbeschwerden über Kreditinstitute, deren Verbände selbst Kundenbeschwerdestellen eingerichtet haben (Bankenverband, VÖB, BVR, Sparkassenverband Baden-Württemberg, Rheinischer Sparkassen- und Giroverband), an die zuständige Beschwerdestelle des jeweiligen Verbandes oder leitet die Beschwerden dorthin weiter.

    Vgl. auch Ombudsmann.

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