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Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank wurde bereits im Jahre 1999 eingerichtet. Sie ist seit der grundlegenden gesetzlichen Neuordnung der außergerichtlichen Streitschlichtung mit Wirkung vom 1. April 2016 eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle und wird in der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Liste der in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen und in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste der europaweit anerkannten Schlichtungsstellen geführt.

    Die Einrichtung und die Zuständigkeit sind in § 14 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) geregelt. Die Schlichtungsstelle ist eine sogenannte Auffangschlichtungsstelle, d.h. sie wird innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 UKlaG (u.a. Zahlungsdienstleistungen, Verbraucherkredite) nur tätig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

    Das Verfahren der Schlichtungsstelle wird in der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) geregelt.

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