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- Revision von Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vom 19.02.2018 - 16:24
- Revision von Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vom 19.10.2017 - 17:46
- Revision von Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vom 26.02.2013 - 18:03
- Revision von Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vom 28.01.2013 - 11:45
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die Schlichtungsstelle ist eine bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und deren Auftraggebern (§ 191f BRAO). Die Schlichtungsstelle besteht aus einem oder mehreren Schlichtern. Wird der Schlichter allein tätig, muss er die Befähigung zum Richteramt haben, darf aber nicht Rechtsanwalt sein. Bei der Schlichtungsstelle als Kollegialorgan dürfen auch Rechtsanwälte Mitglieder sein. Die Schlichtung ist unentgeltlich. Der Gegenstand der Schlichtung darf den Wert von 15.000 € nicht übersteigen
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