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Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Schlichtungsstelle ist eine bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und deren Auftraggebern (§ 191f BRAO). Die Schlichtungsstelle besteht aus einem oder mehreren Schlichtern. Wird der Schlichter allein tätig, muss er die Befähigung zum Richteramt haben, darf aber nicht Rechtsanwalt sein. Bei der Schlichtungsstelle als Kollegialorgan dürfen auch Rechtsanwälte Mitglieder sein. Die Schlichtung ist unentgeltlich. Der Gegenstand der Schlichtung darf den Wert von 15.000 Euro nicht übersteigen

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