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Schlussbeteiligung
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Viele Versicherer zahlten bei Kapitallebensversicherungen bislang nur einen Teil der Überschüsse laufend und einen Teil zum Vertragsende aus. Die Schlussbeteiligung (oder der Schlussüberschuss) wird regelmäßig ausgezahlt bei regulärem Vertragsablauf, seltener bei Kündigung oder im Todesfall.
Im neuen Versicherungsvertragsgesetz ist ein vertraglicher Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven geschaffen worden. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sollen für Sicherheit sorgen und dazu dienen, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Es ist schon fast Ironie des Schicksals, dass diese gesetzliche Präzisierung, die eigentlich dem Versicherungskunden mehr Rechte einräumen sollte, jetzt durch die globale Finanzkrise fast ad absurdum geführt wird.
Sind Kapitallebensversicherungen bei Baufinanzierungen als Tilgungsersatz (Ablaufleistung/Tilgungsersatz) abgeschlossen worden, hat die Schlussbeteiligung immer dann eine wichtige Rolle, wenn das Darlehen nicht mit einer vollen Versicherungssumme unterlegt ist.
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