Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schornsteinfeger vom 03.05.2011 - 16:32

Schornsteinfeger

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, seine Heizung regelmäßig (meist jährlich) durch einen Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Der Schornsteinfeger führt dabei Messungen an den Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe gemäß der §§ 14, 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch und erstellt darüber eine Bescheinigung. Beim Kauf eines Hauses sollte sich der Käufer die aktuelle Bescheinigung vorlegen lassen. Er kann dann daraus sowohl die entsprechenden Leistungsergebnisse (Wärmeträgertemperatur, Verbrennungslufttemperatur, Abgastemperatur, Sauerstoff-Volumensgehalt, die Druckdifferenz und den Abgasverlust) ersehen und gleichzeitig auf einen Blick feststellen, wann die Heizung installiert/ modernisiert wurde.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com