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Schornsteinfeger
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Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, seine Heizung regelmäßig (meist jährlich) durch einen Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Der Schornsteinfeger führt dabei Messungen an den Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe gemäß der §§ 14, 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch und erstellt darüber eine Bescheinigung. Beim Kauf eines Hauses sollte sich der Käufer die aktuelle Bescheinigung vorlegen lassen. Er kann dann daraus sowohl die entsprechenden Leistungsergebnisse (Wärmeträgertemperatur, Verbrennungslufttemperatur, Abgastemperatur, Sauerstoff-Volumensgehalt, die Druckdifferenz und den Abgasverlust) ersehen und gleichzeitig auf einen Blick feststellen, wann die Heizung installiert/ modernisiert wurde.
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