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Revision von schriftliches Verfahren vom 08.06.2009 - 11:54

schriftliches Verfahren

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    Verfahren im Zivilprozess. Das schriftliche Verfahren ist nur ausnahmsweise zulässig:
    (1) Mit Zustimmung der Parteien kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung binnen drei Monaten eine Entscheidung treffen;
    (2) von Amts wegen bei Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 128 ZPO).

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