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Schuldscheindarlehen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Darlehen, über das ein Schuldschein ausgestellt wird. Schuldscheindarlehen sind anleiheähnliche (Anleihe), langfristige Großkredite. Die Kredite werden gegen Schuldscheine von Banken, Versicherungen u.a. Kapitalsammelstellen an Industrieunternehmen und die öffentliche Hand gegeben. Der Schuldschein beherbergt dabei die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Entrichtung der Zinsen. Er dient als Beweis für die Vergabe des Kredites. Schuldscheindarlehen werden nicht an der Börse gehandelt.

    2. Ausstattung: Die Verzinsung bestimmt sich nach dem Kapitalmarktsatz für erstklassige Anlagen. Wegen der im Vergleich zu Anleihen deutlich geringeren Transaktionskosten wird die Effektivrendite über ein Agio meist so eingestellt, dass sie bis zu 1/2 Prozent über der aktuellen Kapitalmarktrendite liegt. I.d.R. sind die ersten Jahre tilgungsfrei, dann gleichmäßige jährliche Tilgungsquoten.

    3. Beurteilung: a) Vorteile:
    (1) Der Darlehensnehmer profitiert von den geringen Transaktionskosten und der relativ schnellen und einfachen Bereitstellung. Vorteilhaft ist auch die Flexibilität der Kreditbedingungen und der i.d.R. verglichen mit Bankkrediten, niedrigere Zinssatz.
    (2) Der Darlehensgeber erhält i.d.R. einen Zinssatz über der Kapitalmarktrendite.

    b) Nachteile:
    (1) Hohe Bonitätsanforderungen an Kreditnehmer; eine vorzeitige Kündigung ist i.d.R. nicht möglich.
    (2) Gefahr der Illiquidität bei unterschiedlichen Bindungsfristen von Darlehensgebern und -nehmern.

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