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schwebende Unwirksamkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtszustand eines Rechtsgeschäfts, dessen Gültigkeit von einer Genehmigung abhängt. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft mit rückwirkender Kraft gültig, bei Verweigerung mit rückwirkender Kraft nichtig, d.h. voll unwirksam.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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