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Seeberufsgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Organisation für die Unfallversicherung aller in der Seefahrt beschäftigten Personen, mit Sitz in Hamburg.

    Die Seeberufsgenossenschaft führt ein Verzeichnis der zur See- und Küstenschifffahrt sowie zur Hochseefischerei gehörigen Fahrzeuge. Die See-Berufsgenossenschaft als gewerbliche Berufsgenossenschaft ist zuständig für die Unternehmen der Seefahrt, soweit sich nicht aus dem Gesetz eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt (§ 121 II SGB VII). 

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