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Seeberufsgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ehemalige Organisation für die Unfallversicherung aller in der Seefahrt beschäftigten Personen, mit Sitz in Hamburg. Sie fusionierte am 1.1.2010 mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen zur Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr).

    Diese führt ein Verzeichnis der zur See- und Küstenschifffahrt sowie zur Hochseefischerei gehörigen Fahrzeuge. Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ist als gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig für die Unternehmen der Seefahrt, soweit sich nicht aus dem Gesetz eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt (§ 121 Abs. 2 SGB VII). 

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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