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Revision von Sekundäreinkommen vom 27.09.2017 - 14:53
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Sekundäreinkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff der Einkommensentstehung und -verteilung: Das Sekundäreinkommen ergibt sich aus den durch den Marktprozess entstandenen Primäreinkommen, die durch Aktivitäten des Staates und der Sozialversicherungsträger umverteilt wurden. Sekundäreinkommen bestehen aus dem Primäreinkommen zuzüglich empfangener Transfers wie etwa Rente, Sozialbeiträge etc. und abzüglich Einkommenssteuer und anderer laufender Transfers.
2. Begriff der Leistungsbilanz: Das Sekundäreinkommen als Bestandteil der Leistungsbilanz umfasst regelmäßige grenzüberschreitende Zahlungen, denen keine unmittelbaren Leistungen des Auslands gegenüberstehen. Darunter entfallen u.a. Überweisungen der im Inland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer in ihre Heimatländer sowie Zahlungen des Inlands an internationale Organisationen und Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
2. Begriff der Leistungsbilanz: Das Sekundäreinkommen als Bestandteil der Leistungsbilanz umfasst regelmäßige grenzüberschreitende Zahlungen, denen keine unmittelbaren Leistungen des Auslands gegenüberstehen. Darunter entfallen u.a. Überweisungen der im Inland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer in ihre Heimatländer sowie Zahlungen des Inlands an internationale Organisationen und Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
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