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Sekundäreinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    abgeleitetes Einkommen. 1. Begriff: Dasjenige Einkommen, das nicht wie die „primären” Einkommen (Primäreinkommen) durch produktive Beiträge zum Nationaleinkommen entsteht (produktiv im Sinn der Nationaleinkommensberechnung sind auch die Bezieher von Bodenrenten und Kapitalprofiten).

    2. Entstehung:
    (1) Verringerung der primären Einkommen (i.Allg. durch Besteuerung) und Überweisung der Beträge an diejenigen Personen, die keinen oder einen nur geringen Beitrag zum Nationaleinkommen leisten können, deren Existenz aber trotzdem gesichert werden muss (z.B. Wohlfahrtsempfänger (Transfereinkommen, Transfers));
    (2) private Transfers (z.B. Studentenwechsel).
    (3) Strittig sind z.B. Altersrenten von Arbeiternehmern, die als Sekundäreinkommen, aber auch als Nachzahlungen aus früher verdienten primären Einkommen aufgefasst werden können.

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