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Sicherheitsbeauftragter

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Person, die gemäß § 22 SGB VII in Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten zu bestellen ist.

    Aufgaben: Den Unternehmer bei der Durchführung des Unfallschutzes zu unterstützen, u.a. sich laufend von der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu überzeugen (Arbeitssicherheit). Der Sicherheitsbeauftrage ist Mitglied des Arbeitsschutzausschusses.

    Vgl. auch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur.

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