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Sicherheitsingenieur
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Bezeichnung Ingenieur tragen darf und über sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen muss.
Aufgaben: Beratung der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes, Hinwirken auf sicherheitsorientiertes Verhalten aller Betriebsangehörigen (Arbeitssicherheit).
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