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Signaturkarte

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei der qualifizierten elektronischen Signatur wird der private Schlüssel (Kpriv), der zur Signaturerzeugung verwendet wird, zum Schutz in einer sog. sicheren Signaturerstellungseinheit (§ 2 Nr. 10 SigG) - z.B. einer bes. gesicherten Chipkarte (Signaturkarte) gespeichert.

    Der Chipkartenhersteller muss in einem Prüf- und Bestätigungsverfahren nachweisen, dass ein Auslesen aus der Chipkarte unmöglich sowie der Signaturalgorithmus auf der Chipkarte sicher implementiert ist.

    Die Signaturkarte gilt heute als das sicherste Instrument zur Onlinelegitimation. Sie findet ihren Einsatz u.a. sowohl bei Bankgeschäften, bei virtuellen Behördengängen oder als Internetausweis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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