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Solvency Capital Requirement (SCR)
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1. Begriff: Beschreibt im Rahmen der 1. Säule von Solvency II die regulatorische Solvenzkapitalanforderung. Das SCR kann entweder unter Verwendung einer vorgegebenen Standardformel oder durch ein vom einzelnen Versicherungsunternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden.
2. Modelle: a) Standardmodell: Das SCR wird im Standardmodell unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung so ermittelt, dass alle quantifizierbaren Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ausgesetzt ist, berücksichtigt werden. Es wird als Value at Risk (VAR) zu einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent berechnet. Das SCR soll mindestens folgende Risiken berücksichtigen: (1) Nichtlebensversicherungsrisiko (Prämien- und Reserverisiko, Katastrophenrisiko), (2) Lebensversicherungsrisiko (Sterberisiko, Langlebigkeitsrisiko, Invaliditätsrisiko, Kostenrisiko, Stornorisiko, Katastrophenrisiko), (3) Krankenversicherungsrisiko (Kostenrisiko, Prämien- und Reserverisiko, Epidemierisiko), (4) Marktrisiko (Zinsrisiko, Aktienrisiko, Immobilienrisiko, Spread-Risiko, Wechselkursrisiko, Konzentrationsrisiko), (5) Ausfallrisiko, (6) operationelles Risiko.
Die ermittelten Kapitalbedarfe für die einzelnen Risikokategorien werden im Standardmodell unter Berücksichtigung der Risikokorrelationen zum gesamten SCR aggregiert.
b) Interne Modelle: Interne Modelle zur Ermittlung des SCR müssen von der Aufsichtsbehörde überprüft und zertifiziert werden. Die Zertifizierung erfolgt nur, wenn das interne Modell dem Risikoprofil des Versicherungsunternehmens besser Rechnung trägt, als das Standardmodell, und statistische Standards, Kalibrierungs-, Validierungs- sowie Dokumentationsstandards eingehalten werden. Sie können in Form von Voll- oder Teilmodellen genutzt werden. Teilmodelle finden nur auf einige Risikokategorien oder Geschäftsbereiche des Versicherungsunternehmens Anwendung.
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