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Sonderveranstaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bis zum 8.7.2004 geltende Regelung: Unzulässige Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet, der Beschleunigung des Warenabsatzes dient und den Eindruck der Gewährung bes. Kaufvorteile hervorruft (§ 7 I UWG a.F.).

    Gegensatz: Sonderangebote § 7 II UWG a.F.; erlaubte Sonderveranstaltungen waren Abschnittsschlussverkäufe und Räumungsverkäufe. Nach dem UWG vom 3.7.2004 (BGBl I 1414) m.spät.Änd. gibt es das Verbot der Sonderveranstaltungen nicht mehr.

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