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Sondervermögen des Bundes
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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wirtschaftlich verselbstständigte, rechtlich unselbstständige Vermögensteile, die aus dem Bundesvermögen getrennt und mit eigenem Haushalt versehen sind, um Aufgaben zu erfüllen, die sonst das Budget hätte übernehmen müssen.––Beispiele: ERP-Sondervermögen, Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen, Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Versorgungsrücklage und das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau".
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