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Sondervermögen des Bundes

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wirtschaftlich verselbstständigte, rechtlich unselbstständige Vermögensteile, die aus dem Bundesvermögen getrennt und mit eigenem Haushalt versehen sind, um Aufgaben zu erfüllen, die sonst das Budget hätte übernehmen müssen.––Beispiele: ERP-Sondervermögen,  Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen, Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Versorgungsrücklage und das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau".

     

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