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sonstige Verbindlichkeiten
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Bilanzposten auf der Passivseite gemäß § 266 HGB. Sammelposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht unter die Position C. 1 bis C. 7 der Bilanzgliederung fallen, u.a. Steuerschulden (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften (Größenklassen)), noch nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter, einbehaltene Sozialbeiträge (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften), fällige Provisionen, außerdem der Teil der Aufwendungen des Geschäftsjahres, der erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben verpflichtet (antizipative Posten; Abgrenzung).
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