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soziale Wohnraumförderung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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staatliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Unterstützt werden Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Dies sind:
(1) im Fall der Förderung von Mietwohnraum bes. Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen;
(2) im Fall der Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums bes. Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Gesetzliche Regelungen im Einzelnen: Wohnraumförderungsgesetz.
Vgl. auch Eigenheimzulage.
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