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Revision von Spekulationshandel vom 26.02.2013 - 17:47
Spekulationshandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsabschluss, dem nicht die Absicht auf tatsächliche Lieferung der ge- bzw. verkauften Waren, sondern das Bestreben zur Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Einkauf und Verkauf zugrunde liegt. Reine Form des Spekulationshandels nur bei Termingeschäften an der Börse (Spekulation).
Gegensatz: Effektivhandel.
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