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Spezialhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des statistischen Nachweises des Warenverkehrs im Außenhandel (Außenhandelsstatistik) aus der Perspektive des Zollinlandes. Der Spezialhandel enthält im Wesentlichen die Waren, die zum Ge- und Verbrauch oder zur Be- oder Verarbeitung in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt bzw. aus der Erzeugung oder Be- oder Verarbeitung der Bundesrepublik stammen und ausgeführt werden. Der Spezialhandel unterscheidet sich vom Generalhandel durch die unterschiedliche Einbeziehung des Lagerverkehrs. Der Spezialhandel enthält im Unterschied zum Generalhandel nicht die Einfuhr von Waren auf Lager und die Ausfuhr von Waren aus Lager. Anders als der Generalhandel umfasst er aber Einfuhren aus Lager in den freien Verkehr.

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