Lagerverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Warenverkehr über Zolllager und Freizonen. Die in der dt. Außenhandelsstatistik übliche Unterscheidung zwischen Generalhandel und Spezialhandel beruht auf dem unterschiedlichen Nachweis der auf Lager eingeführten ausländischen Waren. Während der Generalhandel die Einfuhr auf Lager und die Ausfuhr aus Lager umfasst, berücksichtigt der Spezialhandel nur die Übergänge aus Lager in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung. Damit ergeben sich die folgenden Zusammenhänge: Einfuhr im Spezialhandel = Einfuhr im Generalhandel + Übergänge aus Lager - Einfuhr auf Lager bzw. Ausfuhr im Spezialhandel = Ausfuhr im Generalhandel - Ausfuhr aus Lager.
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