Generalhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung der amtlichen Statistik. Der Generalhandel umfasst alle in die Bundesrepublik Deutschland eingehenden und aus ihr ausgehenden Waren mit Ausnahme der Waren der Durchfuhr und des Zwischenauslandsverkehrs, also im Gegensatz zum Spezialhandel den Warenverkehr so, wie sich die Verkehrsvorgänge vom Ausland her darstellen. Vom Spezialverkehr unterscheidet sich der Generalhandel durch den unterschiedlichen Nachweis der auf Lager (Lagerverkehr) eingeführten ausländischen Waren.
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