Belegenheitsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein bei der Auswertung von wirtschaftlichen Einheiten in regionaler Gliederung von der amtlichen Statistik angewandtes Konzept, bei dem räumlich getrennte Unternehmensteile oder Flächen landwirtschaftlicher Betriebe der Gemeinde zugeordnet werden, auf deren Gebiet sie liegen, und nicht dem Sitz des Unternehmens oder Betriebs.
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