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Spezialmarkt

Definition: Was ist "Spezialmarkt"?
Form des Markthandels

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Form des Markthandels; regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren anbietet (§ 68 I GewO).

    Vgl. auch Jahrmarkt, auf dem Waren aller Art angeboten werden.

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